26-08-2015, 15:08
Picci,'http://www.leistungshundeforum.de/index.php/Thread/24803-verlorenes-Frostfleischpaket/?postID=166556#post166556 schrieb:Der Absender hat in seinen AGB versehen, dass er für verlorene, verdorbene oder abhanden gekommene Ware nicht haftet, der Paketdienst (in diesem Fall DPD) teilt bei der Aufgabe des Paketes dem Absender mit, dass für eine zeitnahe und einwandfreie Lieferung der Frostware keine Haftung übernommen wird.
JEDER gewerbliche Händler haftet für die Ware bis diese beim Kunden angekommen ist. Wenn diese also auf dem Versandweg verloren geht, MUSS der Händler diese ersetzen.
Das kann er nicht einfach durch AGB ausschliessen, das ist rechtlich nicht möglich.
Also rück ihm auf den Pelz. Ware neu schicken oder Geld zurück erstatten.
Bei Abbuchung ggf. zurückbuchen lassen und bei Paypalzahlung Paypal einschalten.
Gruß Bettina
"Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer entschuldigen will, sucht Gründe."
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