08-08-2015, 14:08
die Frage ist doch, ob es sich um Öffentlichkeit handelt und der Teilnehmer als Teil davon überhaupt einverstanden sein muss?
Öffentlichkeit im Sinne des Persönlichkeitsrechtes.
Dies wäre sicherlich einer rechtlichen Würdigung wert
Öffentlichkeit im Sinne des Persönlichkeitsrechtes.
Dies wäre sicherlich einer rechtlichen Würdigung wert
Bye Uwe


