05-12-2013, 18:12
Die Länder dürften laus TierSchG abweichende Regeln erlassen. (der Bund auch aber das ist wohl noch schwieriger)
§ 3
Es ist verboten,
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11. ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e...5469,d.Yms
§ 3
Es ist verboten,
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11. ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e...5469,d.Yms


