15-06-2013, 08:06
Zitat:Die Verpflichtung, alle Röntgenaufnahmen einzureichen, müsste erst mal als solche formuliert und in die Zuchtordnung aufgenommen werden. Erst danach wäre ein Zuchtvergehen definiert, das dann sicherlich schwer zu kontrollieren ist, aber mit drastischen Vereinsstrafen belegbar wäre. Wenn die Vertragstierärzte auch dazu verpflichtet würden, keine Auskunft zu erteilen und alle Aufnahmen einzuschicken, wäre ein weiterer Schritt gegangen, um die Sicherheit der Zuchtwerte drastisch zu steigern.:i_ Wäre in Südkorea oder China möglich, die DDR ist auch schon 24 Jahre vorbei. Wir leben in einem freien Land!!!! _b_
beste Grüße
Uwe
Uwe


